Hallo zusammen,
schon wenige Tage nach inkrafttretten der „2G + PCR-Regelung, gibt es schon wieder eine neue Verordnung.
Bei Spielen und Turnieren benötigt man nur einen normalen Test.
Im Training bleibte s beim PCR-Test ausser für Trainer.
Untenstehend die Mitteilung des TTBW, gekürzt um Bilder und Zeilensprünge und Farbänderungen bei der Schrift.
Corona-News 5.11.21 – UPDATE: Antigen-Tests in Warnstufe doch ausreichend!
Überraschende Kehrtwende: Neue Landesverordnung ab heute!
Damit war nicht zu rechnen: Mit Verkündung am heutigen Freitag wird eine neue Corona-Verordnung Sport gültig. Gerade erst vor zwei Tagen war die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg ausgerufen worden. Damit verbunden: Neben 2G wären nur noch Personen mit negativem PCR-Test zutrittsberechtigt zu Sporthallen. Nun die Kehrtwende: Laut neuer Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg reichen nun doch Schnelltests aus. Allerdings nur in der Warnstufe (also ab 250 Intensivbetten bei der Hospitalisierung). Ab der Alarmstufe (ab 390 Intensivbetten mit Corona-Infizierten) gilt dann 2 G. Derzeit liegt die Zahl bei 320 (Stand heute 10:20 Uhr).
Siehe dazu auch: Homepage Baden-Württemberg: Corona-Verordnung Sport
Ausnahmeregelung für Sport-Wettkämpfe in der Warnstufe:
„Für an Wettkampfserien und am Ligabetrieb teilnehmende Sportler/innen sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden ist in geschlossenen Räumen ein Antigen Test-Nachweis ausreichend.“
Zwei rechtliche Fragen haben wir heute Morgen mit einiger Mühe klären können (Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg/LSV):
1. Fallen unter „Wettkampfserien“ auch Einzelturniere. In Tischtennis Baden-Württemberg finden am kommenden Wochenende in max. 21 Bezirken Bezirksmeisterschaften statt?
Die Verordnung spricht in § 4 von „Wettkampfveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen“ und in diesem Paragraph in Absatz 3a davon, dass bei diesen Wettkampfveranstaltungen (in der Übersicht „Wettkampfserien und am Ligabetrieb“ genannt) für nicht-immunisierte Beschäftigte (ehren-, hauptamtlich oder selbstständig) ein Antigen-Test ausreichend ist.
Fazit: Ja, Einzelturniere im Pokal- oder Meisterschaftsbereich (also auch die Bezirksmeisterschaften) zählen dazu, denn auch das sind Wettkampfveranstaltungen.
2. Gilt die Trainingsregelung nur für Übungsleiter oder auch für Sportler, die in der Landesverordnung nicht erwähnt sind?
Im Trainings- und Übungsbetrieb gilt laut § 3 Absatz 2 nur für „beschäftigte Personen, die nicht-immunisiert […] sind“, dass „[…] unbeschadet ihres Beschäftigungsumfangs in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest ausreichend“ ist.
Fazit: Nein, Sportler/innen müssen im Trainings- und Übungsbetrieb einen PCR-Test vorlegen, ein Antigen-Test ist nur für Beschäftigte (z. B. Trainer/innen und Co.) ausreichend. Für Sportler/innen ist bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Test ausreichend, im Trainings- und Übungsbetrieb muss ein PCR-Test vorgelegt werden.
ACHTUNG: Aber auch hier gilt immer die direkte Absprache mit dem jeweiligen Ordnungsamt/Gesundheitsamt vor Ort, um eine vollständige Sicherheit zu haben.
Dass all diese Regelungen sehr kurzfristig und inhaltlich durchaus mit Widersprüchen behaftet sind, ist uns bewusst. Wir erwarten entsprechend neue Überarbeitungen der Landesverordnung in naher Zukunft. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass es sich bei der Landesverordnung um ein öffentliches Recht handelt, das wir als Sportverband umsetzen.
Wir bitten, von Anrufen zu dieser Thematik in der Geschäftsstelle abzusehen – vielen Dank!
Ein entsprechendes Rundschreiben an alle TTBW-Vereine sowie an alle Mannschaftsführer geht am heutigen Freitag, 5.11., bis 13 Uhr per E-Mail heraus.
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW